Herstellung von Hausanschlüssen

Merkblatt über die Ausführung von Hausanschlusskanälen

1.    ALLGEMEINES

1.1    Der Hausanschlusskanal stellt die Verbindung vom anzuschließenden Objekt (Haus) zur öffentlichen Kanalisation her.

1.2    Wenn Ihr Haus im Kanalisationsbereich Ihrer Gemeinde liegt, stellt der Wasserverband Ossiacher See einen Anschlusspunkt (Kanalrohr oder Kanaleinmündung in einen Schacht) auf Ihrem Grundstück her.

1.3    Der öffentliche Teil der Anschlussleitung (Anschlussschacht oder Abzweiger und Kanalleitung bis unmittelbar hinter Ihre Grundstücksgrenze) wird im Einvernehmen mit dem Anschlusswerber von einer Vertragsfirma des Wasserverbandes Ossiacher See auf dessen Kosten hergestellt.

1.4    Die verbleibenden Strecken des Hausanschlusskanales sind auf Kosten des Anschlusswerbers zu errichten, instandzuhalten und zu warten.

1.5    Folgende Normen sind bei der Errichtung der Hausanschlusskanäle einzuhalten bzw. zu berücksichtigen:

ÖNORM EN 752, Teil 1 bis Teil 7
ÖNORM B 2503
ÖNORM EN 1610
ÖNORM EN 12056, Teil 1 bis Teil 5
ÖNORM B 2501

Diese Normen liegen beim Wasserverband Ossiacher See zur Einsichtnahme auf.

1.6    Die Ausführung von Kanalanlagen soll durch befugte Fachfirmen mit qualifiziertem Personal nach den Regeln der Technik und den einschlägigen Normen erfolgen. Auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen beim Betreten offener Gräben und Künetten wird hingewiesen. Das Betreten ungesicherter Baugruben ist wegen der Einsturzgefahr lebensbedrohlich!

2.    TECHNISCHE EMPFEHLUNGEN

Neben der Einhaltung der Normen empfiehlt der Wasserverband Ossiacher See folgende Richtlinien beim Planen und Errichten der Hausanschlussleitungen einzuhalten, um ein zuverlässiges Ableiten des Abwassers zu gewährleisten, Verstopfungen und damit Rückstau in das Gebäude zu verhindern und eine lange Lebensdauer der Anlage zu erreichen.

  • Die Kanaltrasse und die Kontrollschächte (Reinigungsschächte) sollen unverbaut und zugänglich bleiben. Tiefwurzelnde Bäume und Sträucher sollen einen Abstand von 2 m von der Kanalachse haben
  • Der Kanal soll frostsicher verlegt werden (in unserem Bereich soll die Mindestüberdeckung 1,2 m betragen, d.h. die Mindestsohltiefe soll bei 1,35 m liegen.
  • Das Mindestgefälle soll 2 %, d.h. 2 cm je m in Richtung zum Hauptkanal betragen.
  • Der Mindestdurchmesser darf für Rohabwasser DN 150, d.h. 15 cm, nicht unterschreiten. Bei Verwendung von Kunststoffrohren soll die Rohrsteifigkeit SN 8 betragen.
  • Die Linienführung soll möglichst geradlinig erfolgen. Einmündungen sind möglichst mit spitzem Winkel (45 ° oder 60 °) in Fließrichtung auszuführen.
  • Lassen sich rechtwinkelige Bögen oder Einmündungen nicht vermeiden, soll ein Putzschacht entweder am Bogen oder der Einmündung oder in einer geraden Strecke unmittelbar davor oder danach eingebaut werden, damit eine Kanalreinigung möglich ist.
  • Bei Verzweigung des Hausanschlusskanales sind die erforderlichen Kontrollschächte einzubauen, da eine Reinigung aller Kanalstrecken vom Anschlussschacht aus bei Verzweigungen nicht möglich ist.
  • An einen Schmutzwasserkanal dürfen nur Abwasserleitungen aus WC, Bad, Dusche, Bodenabläufe im Haus, Küche angeschlossen werden. Dachrinnen, Terrassenabläufe, Drainagen, Vorplatz- und Garagenentwässerung dürfen nicht angeschlossen werden. Jegliche Einleitung von Fremdwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist untersagt.
  • Die Rohre sind normgemäß und entsprechend den Verlegerichtlinien des Herstellers auf einem Sand/Kiesbett zu verlegen. Punktauflager führen zu Rohrbrüchen.
  • Beim Rohrverlegen bzw. beim Zusammenschluss sowie bei der Herstellung von Schächten ist darauf zu achten, dass kein Fremdmaterial (Erde, Sand, Kies, Steine, Bauschutt, Dichtungsschaum u. dgl.) in den Kanal gelangt.
  • Die Schächte sind mit durchgehendem Sohlgerinne auszuführen; die Tiefe der Sohlrinne soll ca. dem Durchmesser der abgehenden Leitung entsprechen.

3. RÜCKSTAUEBENE, RÜCKSTAUVERSCHLÜSSE, HAUSPUMPANLAGEN (siehe EN 12056-4, Ausgabe 01.12.2000, Seite 6, Bild 1-3)

3.1    Bei der Planung des Hausanschlusskanales und der Inneninstallationen ist die Rückstauebene zu berücksichtigen. Die maßgebliche Rückstauebene liegt in der Regel 10 cm über der Schachtoberkante (Abdeckung des Schachtes) des dem angeschlossenen Objekt in Fließrichtung am nächsten liegenden Kanalschachtes.

3.2    Müssen Entwässerungsgegenstände (WC, Bodenabläufe, etc.) angeschlossen werden, die unter der Rückstauebene liegen, sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Austreten und Überflutung mit Abwasser bei einem Rückstau aus dem Kanal zu treffen.

3.3    Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Die Ableitung von Entwässerungsgegenständen, die über der Rückstauebene liegen soll getrennt aus dem Haus geführt werden.
  • Das Abwasser von Entwässerungsgegenständen unter der Rückstauebene soll zusammengefasst und mit einer Pumpstation (Abwasserhebeanlage) in den Hausanschlusskanal gepumpt werden.

3.4    Wenn Entwässerungsgegenstände, die unter der Rückstauebene liegen im freien Gefälle in den Hauanschlusskanal angeschlossen werden können, ist eine Sicherung mit einer doppelten Rückstauklappe möglich.

Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Rückstauklappen bzw. Verschlüssen keinen 100%igen Schutz vor Überflutungen und Abwasseraustritten unter der Rückstauebene bietet.

4.    ENTLÜFTUNG, GERUCHSVERSCHLÜSSE

Alle Entwässerungsgegenstände sind durch einen Siphon (Wasservorlage) gegen das Austreten von üblen Gerüchen aus der Abwasserleitung geschützt. Damit der notwendige Druckausgleich im Kanalnetz bei der Kanalbenützung und Luftdruckschwankungen erfolgen kann, ist es notwendig, dass in Verlängerung der Fallleitung eine Entlüftungsleitung in gleicher Dimension möglichst ohne Verziehung geradlinig bis 30 cm über die Dachhaut und mindestens 1 m über den nächsten Fenstersturz geführt wird. Siphone (Wasservorlagen), bei selten benutzten Abläufen (Bodenablauf, Tropftasse bei Boiler) können austrocknen und es kommt in der Folge zu Geruchsaustritten.

5.    DICHTHEITSPROBEN, BESTANDSPLÄNE

5.1    Fertig verlegte Leitungen sind einer Dichtheitsprobe (Druckprüfung mit Luft) zu unterziehen (ÖNORM EN 1610).

5.2    Es wird empfohlen, von den Hausanschlussleitungen Bestandspläne mit Rohrmaterial, Durchmesser, Tiefenlage und Stichmaßen anzufertigen, damit bei späteren Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Zu- und Umbauten die erforderlichen Informationen aus dem Plan entnommen werden können oder diese Informationen an den nachfolgenden Besitzer weitergegeben werden können. Es wird empfohlen, eine Kopie dieser Bestandsunterlagen dem Bauakt im Zuge der Kollaudierung beizufügen.

6.    ANSCHLUSS VON ALTANLAGEN

6.1    Bestehende Schmutzwasserableitungen sollen vor oder in der bestehenden Absetzgrube bzw. Dreikammerfaulanlage gefasst werden. Es ist darauf zu achten, dass alle Abwasserausleitungen aus dem Objekt erfasst und zusammengeführt werden.

6.2    Die bestehende Anlage, wie Dreikammeranlage, Absetzgrube oder Senkgrube kann nach dem Absaugen der Fäkalien

  • im Boden durchlöchert, zerschlagen und aufgefüllt werden oder
  • im Boden durchlöchert, aufgefüllt und für den Einbau eines Kontrollschachtes verwendet werden
  • als Regenwasserspeicher verwendet werden.

Ein Trockenliegenlassen der Grube birgt Einsturzgefahr in sich und soll auf alle Fälle unterbleiben.

6.3 Eine bestehende Sickeranlage kann nach Überprüfung der Sickerfähigkeit für die Versickerung von Regenwasser weiterverwendet werden, soferne keine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung für die Weiterbenützung erforderlich ist.

Störungsdienst

24-Stunden Störungsdienst-Bereitschaft

Außerhalb der oben angeführten Öffnungszeiten steht für Kanalverstopfungen, beschädigte Schachtabdeckungen und Störungsbehebungen bei Pumpstationen der Bereitschaftsdienst des Verbandes jederzeit zur Verfügung:

Kontakt

Wasserverband Ossiacher See
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen i.K.

Tel.:  + 43 4276 2260
FAX: + 43 4276 2260 16
E-Mail: verwaltung@wvo.at

Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30
Fr 7:30 - 13:00