Niederschlagswässer von Dachflächen und befestigten Flächen sollten nahe am Ort des Anfalls, unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes, dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden. Sollte ein Grundeigentümer aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen die Verbringung der Oberflächenwässer über die öffentliche Kanalisation in Erwägung ziehen, so kann dies nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
-
Schriftliche Zustimmung durch den Wasserverband Ossiacher See.
-
Die Einleitung erfolgt bei einem Regen- oder Mischwasserkanalsystem.
-
Das betreffende Regen- oder Mischwasserkanalnetz verfügt auch bei einem Starkregen über die entsprechende Abflusskapazität.
- Es werden hierfür der Kanalanschlussbeitrag und die Kanalbenützungsgebühr bezahlt.
Kanalanschlussbeitrag oder Ergänzungsbeitrag laut Gemeindekanalisationsgesetz:
Je m² befestigte Fläche 0,005 Bewertungseinheiten.
1 Bewertungseinheit derzeit brutto: 2.543,55 € (inkl. 10% USt)
Jährliche Kanalbenützungsgebühr:
Derzeitiger Gebührensatz brutto: 0,72 €/m² (inkl. 10% USt)
Einleitungen von Niederschlagswässern, Dränagewässer udgl. in eine Schmutzwasserkanalisation sind laut Wasserrechtsbescheid bzw. Wasserrechtsgesetz ausnahmslos verboten.
Gerade die rechtswidrigen Einleitungen von Niederschlagswässer in die Schmutzwasserkanalisation des Wasserverbandes Ossiacher See führen jährlich zu etlichen Überlastungen der Kanalisationsanlagen, Pumpwerke und der Kläranlage und verursachen enorme Schäden und zusätzliche Kosten. Schmutzwasserkanäle, insbesondere Schmutzwasserpumpwerke sind nicht für die Einleitung von Niederschlagswässer, welche bei einem Starkregenereignis ein Vielfaches der Schmutzwassermenge ausmachen, dimensioniert.
Die Einleitungen von Niederschlagswässer, welche bei der ursprünglichen Dimensionierung eines Regenwasser- oder Mischwasserkanalnetz nicht einberechnet wurden, führen zu identen Überlastungsproblemen. Daher muss jede Verbringung von Oberflächenwasser in das Regenwasser- oder Mischwasserkanalnetz des Verbandes im Einzelfall geprüft werden.
Beispiel Kanalanschluss- bzw. Ergänzungsbeitrag sowie Kanalbenützungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswässer in die Regen- und Mischwasserkanalisation des Verbandes:
Einleitung von Niederschlagswässer einer Liegenschaft mit 150 m2 Dachfläche und 50 m2 Hoffläche.
Ergibt eine Entwässerungsfläche von: 200 m2
- Kanalanschluss- bzw. Ergänzungsbeitrag (einmalig):
200 m2 * 0,005 = 1,0 BWE * 2.543,55 €/BWE = 2.543,55 € (inkl. 10% USt) - Jährliche Kanalbenützungsgebühr:
200 m2 * 0,72 €/m2 = 144,00 €/Jahr (inkl. 10% USt)
Richtschnur zur ordnungsgemäßen Verbringung von Oberflächenwässern
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 Umweltschutz und Technik
http://www.ktn.gv.at/18890p_DE-