Die Wasserqualität des Ossiacher Sees und darüber vorliegende limnologische und hygienische Gutachten veranlassten die unmittelbar am See gelegenen Gemeinden und die Stadtgemeinde Feldkirchen i.K., deren Abwässer über die den Seezufluss bildende Tiebel in den See gelangten, bereits im Oktober 1963 erstmals zu einer vorbereitenden Besprechung zusammenzutreffen, welche die Erörterung von Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verunreinigungen des Ossiacher Sees zum Inhalt hatte. Im Ergebnis gelangten die vertretenen Gemeinden zur Auffassung, dass die Errichtung von Kanalisationsanlagen im Bereich des Ossiacher Sees und im Stadtgebiet Feldkirchen dringend geboten sei; gleichzeitig erklärten sie sich bereit, zu diesem Zweck einen Wasserverband nach dem WRG 1959 idgF zu bilden.
Im Jahre 1964 kamen die Gemeinden Feldkirchen, Waiern, St. Martin-Sittich, Steindorf, Treffen, Ossiach und Landskron überein, sich durch freie Vereinbarung im Sinne des § 88 Abs. 1 lit. a WRG 1959, BGBl Nr. 215 idgF, zum Wasserverband Ossiacher See (kurz WVO) zusammenzuschließen.
Die konstituierende Mitgliederversammlung, in der auch die Satzungen beschlossen wurden, fand am 16. Juli 1964 statt. Die Anerkennung dieser freien Vereinbarung sowie die Genehmigung der Satzungen erfolgte mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 12. November 1964.
In den Jahren 1970 und 1973 kam es zu Satzungsänderungen, um den aufgrund von Landesgesetzen erfolgten Strukturverbesserungen im Gemeindebereich Rechnung zu tragen. Demzufolge verminderte sich die Anzahl der Verbandsmitglieder durch Eingliederung der Gemeinden Waiern und St. Martin-Sittich in die Stadtgemeinde Feldkirchen auf fünf. Durch Eingemeindung der Gemeinde Landskron trat die Stadt Villach mit einem Teil ihres Stadtgebietes als Rechtsnachfolger dem WVO bei.
Am 16. Dezember 1981 beschloss die Mitgliederversammlung, die nördlich von Feldkirchen gelegene Gemeinde Himmelberg über ihren Antrag in den WVO aufzunehmen, da in den kommenden Jahren auch die Abwässer dieser Gemeinde, die zum damaligen Zeitpunkt noch über die Tiebel in den See gelangten, durch den Bau einer Kanalisationsanlage entsorgt werden sollten.
Aufgrund eingehender technischer, limnologischer und wirtschaftlicher Untersuchungen wurde dann in der Studie 1968 folgender Lösungsvorschlag unterbreitet:
- Getrennte Behandlung der Abwässer der Seeufergemeinden und der Stadtgemeinde Feldkirchen.
- Errichtung einer mechanisch-biologischen Kläranlage für die Abwässer der Stadtgemeinde Feldkirchen.
- Sammeln der Abwässer der Seeufergemeinden in Pumpstationen.
- Ableitung der Abwässer über im See verlegte Druckleitungen.
- Zuleitung zur Kläranlage Villach und Einleitung in die Drau nach entsprechender Reinigung.
- Erhöhte Bedachtnahme auf die mineralischen Ausschwemmungen aus dem Bleistätter Moor.
Diese Studie bildete die Grundlage des Bescheides des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezember 1968, mit dem das Vorhaben des WVO gem. § 100 Abs. 2 WRG 1959 idgF zum bevorzugten Wasserbau erklärt wurde.
Als Endtermin für die Einreichung eines verhandlungsreifen Entwurfes für das generelle Projekt und für das Detailprojekt Feldkirchen wurde der 30. Juni 1969 und für die Erwirkung der wasserrechtlichen Bewilligung der 30. Juni 1970 festgelegt.
Das generelle Projekt, das gleichzeitig auch als Sanierungsplan 1969 bezeichnet wurde, lag im November 1969 vor. Die wasserrechtlichen Verhandlungen fanden am 20. und 21. Jänner 1970 statt. Den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid erließ das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft am 24. März 1970.
Das generelle Projekt gliederte sich demnach auch in zwei voneinander unabhängige Teile:
Teil I: Errichtung der Kanalisation und der Kläranlage Feldkirchen und Überleitung der vollbiologisch geklärten Abwässer in die Glan.
Teil II: Errichtung der Ortskanalisation von Ossiach, Steindorf, Treffen und Landskron, der Seeleitungen mit Pumpwerken und des Hauptsammelkanales zur Kläranlage Villach.
Der Verbandsbereich liegt in folgenden Flusseinzugsgebieten:
- Tiebel - Seebach - Treffner Bach - Drau.
- Glan - Gurk - Drau.
Im Bereich des WVO befinden sich zahlreiche Wasserschutzgebiete (Urlaken, Treffen, Gerlitzen, Lendorf) sowie die Kernzone des Wasserschongebietes Tiebel.